Aktuelle Polizeiberichte aus dem Landkreis Kronach

6 Polizeiberichte gefunden

Sonntag,

Pressebericht der Polizeiinspektionen Kronach

DROGENTEST – POSITIV

 Kronach. Bei der Kontrolle eines 17-jährigen Leichkraftradfahrers konnten drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Der durchgeführte Test  erbrachte ein positives Ergebnis, hinsichtlich des Konsums von Marihuana. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, Anzeige wird erstattet.

Samstag,

Pressebericht der Polizeiinspektionen Ludwigsstadt

Heranwachsender berauscht am Steuer

Pressig. Aufgrund seiner deutlich auffälligen und dabei massiv unsicheren und gefährlichen Fahrweise, unterzogen Polizeibeamte aus Ludwigsstadt am späten Freitagabend einen Pkw und dessen Fahrer einer Verkehrskontrolle. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der 18jährige Fahrzeugführer offenbar unter dem Einfluss der Partydroge Ecstasy stand. Angesichts aller Gesamtumstände und der Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wird sich der junge Mann nun wegen einer Straftat nach dem StGB verantworten müssen. Neben der obligatorischen Blutprobenentnahme traf den Beschuldigten sogleich die vorläufige Entziehung seines Führerscheins.

Freitag,

Pressebericht der Polizeiinspektionen Kronach

Mercedes angefahren

Kronach – Eine Geschädigte parkte am Donnerstag, in der Zeit von 20.00 Uhr bis 22.45 Uhr ihren PKW Mercedes auf einem Parkplatz im Bereich Seelabach. Als sie wieder zu ihrem Fahrzeug kam, musste sie eine Beschädigung an der Fahrzeugfront ihres PKW feststellen. Vom Unfallverursacher fehlt jede Spur. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 1000 Euro.

Nach Unfall getürmt

Kronach – Am vergangenen Donnerstag parkte ein Geschädigter seinen PKW Skoda in der Zeit von 10.00 Uhr bis 13.15 Uhr auf einem Parkplatz in der Klosterstraße. In diesem Tatzeitraum fuhr ein bis dato unbekannter Fahrzeugführer gegen den Skoda und beschädigte diesen im Heckbereich. Hiernach fuhr der Unfallverursacher einfach weiter, ohne sich um den Schaden in Höhe von etwa 1000 Euro zu kümmern.

Steinewerfer unterwegs

Marktrodach – Eine 63jährte Geschädigte hielt sich am Donnerstag, gegen 17.10 Uhr in einem Gartengrundstück im Rodachweg in Unterrodach auf. Unvermittelt flog ein Stein in das von außen nicht einsehbaren Gartengrundstück und traf die Geschädigte am Hinterkopf und verletzte diese. Vom Steinewerfer fehlt bislang jede Spur. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzten.

Verletzter Radfahrer

Küps – Ein Rennradfahrer war am vergangenen Mittwoch, gegen 19.35 Uhr in Au auf der Traber Straße in Fahrtrichtung Küps unterwegs als unvermittelt ein Fußgänger die Straße überquerte. Schließlich kam es zum Zusammenstoß und beide Unfallbeteiligten stürzten auf die Fahrbahn. Der Radler wurde hierbei leicht verletzt. Der Sachschaden am Rennrad beläuft sich auf etwa 500 Euro. Der Unfallverursacher lief laut schimpfend davon, konnte allerdings im Nachgang ermittelt werden. Dieser blieb nach ersten Erkenntnissen unverletzt.

Pressebericht der Polizeiinspektionen Ludwigsstadt

Alkoholisierter Rollerfahrer gerät in Verkehrskontrolle

PRESSIG, LKR. KRONACH. Unter Alkoholeinfluss stand am späten Donnerstagnachmittag ein Rollerfahrer und geriet in eine Kontrolle der Ludwigsstädter Polizei. Kurz vor 17.30 Uhr unterzogen die Beamten in der Kaiser‑Karl‑Straße in Rothenkirchen einen 65‑Jährigen einer allgemeinen Verkehrskontrolle; dabei nahmen sie Alkoholgeruch bei dem Rollerfahrer wahr. Die gerichtsverwertbare Atemalkoholmessung in der Dienststelle ergab einen Wert von über 0,5 Promille. Dem Mann drohen nun ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot sowie ein Eintrag in die Verkehrssünderkartei.

Zehnjähriger bei Fahrradunfall verletzt

STEINBACH A.WALD, LKR. KRONACH. Ein zehnjähriger Junge zog sich am Donnerstagabend in Windheim bei einem Fahrradunfall leichte Verletzungen zu und wurde zur weiteren Untersuchung ins Klinikum gebracht. Gegen 18.30 Uhr war der Junge vom Ölschnitzsee kommend auf dem Gehweg der Hauptstraße mit dem Fahrrad unterwegs. Beim Ausweichen vor einer Wasserablaufrinne kam er leicht von der Fahrtrichtung ab und prallte gegen das vordere Kennzeichen eines an der Kreuzung zur Hasengasse wartenden Autos. Durch den Anstoß stürzte der Junge und erlitt eine Prellung am rechten Unterarm sowie Schürfwunden an der linken Hand. Der Rettungsdienst brachte ihn ins Krankenhaus. An dem Pkw brach die Kennzeichenhalterung, das Kennzeichen wurde verbogen; der Sachschaden beträgt etwa 50 Euro. Am Fahrrad entstand kein Schaden.

Donnerstag,

Pressebericht der Polizeiinspektionen Kronach

Bei Auffahrunfall leicht verletzt

Kronach: Am Mittwochvormittag gegen 11.45 Uhr kam es in der Pfählangerstraße zu einem Verkehrsunfall, bei dem sich ein Kraftradfahrer leichte Verletzungen zuzog. Zur Unfallzeit befuhr ein 65-jähriger Pkw-Fahrer mit seinem Opel Mokka die Pfählangerstraße in Richtung Kulmbacher Straße. Aus Unachtsamkeit übersah der Fahrer, dass ein vor ihm befindlicher Kraftradfahrer verkehrsbedingt anhielt und fuhr infolge auf dessen Zweirad hinten auf. Der Motorradfahrer zog sich eine leichte Verletzung am linken Fuß zu. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von jeweils 500,- Euro. Gegen den Opel-Fahrer wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

Mittwoch,

Pressebericht der Polizeiinspektionen Ludwigsstadt

Kein Käuferschutz – Geld nach Betrug weg

Steinbach am Wald – Eine 26‑jährige kaufte Anfang August über ein Kleinanzeigenportal einen Schneideplotter und überwies den Kaufpreis in Höhe von 160 Euro über einen Zahlungsdienstleister. Dabei wählte sie die Option „Familie und Freunde“, sodass kein Käuferschutz bestand. Nachdem die Zahlung geleistet war, brach der Kontakt zum Verkäufer ab. Die bestellte Ware wurde nicht geliefert und auch das Geld ist unwiederbringlich weg. Die Polizeistation Ludwigsstadt warnt deshalb ausdrücklich davor, Zahlungen als „Familie und Freunde“ oder generell über Zahlungswege ohne Käuferschutz vorzunehmen, und rät zur Nutzung sicherer Zahlungsmethoden mit Käuferschutz (z. B. Zahlung als Waren‑ oder Dienstleistung). Lassen Sie sich nicht auf Zahlungen ohne Käuferschutz ein; zahlen Sie lieber per geschützter Methode und rechnen Sie die geringen Zusatzkosten in den Kaufpreis ein. Sollte der Verkäufer damit nicht einverstanden sein, können Sie davon ausgehen, dass etwas „faul“ ist. Im besten Fall sollte die Ware persönlich übergeben und bar bei Abholung bezahlt werden.