Polizeibericht Kronach vom 19.02.2020 I AVP24 I AVP
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 19. Februar 2020 06:00
Warnbaken umgefahren
Kronach: In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag kam es im einspurigen Bereich der B 173, Höhe Neuses-Süd, zu einem Verkehrsunfall mit Flucht. Ein unbekannter Fahrzeugführer war nach links von der Fahrbahn abgekommen und hatte im Anschluss vier Warenbaken umgefahren und beschädigt. Aufgrund aufgefundener Karosserieteile dürfte als Unfallverursacher ein Lkw der Marke Scania in Frage kommen. Der Schaden an den Warenbaken beläuft sich auf etwa 1000,- Euro.
Spritztour endet mit Unfall
Kronach: Gegen einen 25-jährigen Kronacher laufen derzeit Ermittlungen wegen unbefugten Gebrauch eines Kraftwagens. Der junge Mann hatte sich von einem Bekannten den Fahrzeugschlüssel aushändigen lassen, mit dem Vorwand, er müsse etwas aus dessen Fahrzeug holen. Anstatt sofort wieder zurück zu kommen, unternahm der Beschuldigte eine Spritztour zu einer Tankstelle im Stadtgebiet und verunfallte während der Rückfahrt zur Halteranschrift. Der Unfallfahrer kam auf Höhe der Stockhardtsbrücke aufgrund überhöhter Geschwindigkeit nach links in den Grünstreifen, lenkte dann entgegen und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. An dem von ihm gefahrenen Fiat entstand Sachschaden in Höhe von rund 2500,- Euro.
Golf-Fahrer hatte Drogen intus
Kronach: Innerhalb kürzester Zeit wurde ein junger Mann aus einem Kronacher Stadtteil zum zweiten Mal wegen einer Drogenfahrt bzw. Drogenbesitz zur Anzeige gebracht. Der 35-Jährige war von einer Polizeistreife im Bereich Dörfles angehalten und auf seine Fahrtüchtigkeit hin überprüft worden. Der VW-Fahrer zeigt hierbei Auffälligkeiten, die auf Drogenkonsum hindeuteten. Ein durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv auf Amphetamin, Metamphetamin und THC. Der Mann musste sich einer Blutprobe unterziehen und seinen Pkw die nächsten 24 Stunden stehen lassen. Bei einer anschließenden Wohnungsnachschau wurden beim Beschuldigten Drogenutensilien und eine kleine Menge Haschisch aufgefunden und sichergestellt. Diesbezüglich muss sich der Mann wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz verantworten.