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Polizeireport aus dem Landkreis Kronach

Polizeibericht Kronach vom 06.02.2020 I AVP24 I AVP

Unfall mit Personenschaden I

Küps. Am Mittwochmorgen befuhr eine 82jährige Citroenfahrerin die Bahnhofstraße. Aufgrund der tiefstehenden Sonne übersah sie einen am Straßenrand geparkten Hyundai und fuhr ungebremst auf. Da die Frau während der Unfallaufnahme über Schmerzen im Genick und im Brustbereich klagte, wurde sie mit dem Rettungsdienst ins Frankenwaldklinikum gebracht. An den beiden Fahrzeugen entstand Gesamtsachschaden in Höhe von rund 6000 Euro.

 

Unfall mit Personenschaden II

Stockheim. Ein Unfall mit zwei verletzten Autofahrerinnen und erheblichen Sachschaden ereignete sich am Mittwochnachmittag in der Kronacher Straße. Eine 29jährige Audifahrerin wollte von der Kronacher Straße nach links in die Zufahrt eines Baumarktes abbiegen und musste verkehrsbedingt anhalten. Dies erkannte eine nachfolgende 43jährige Audifahrerin zu spät und fuhr auf das haltende Fahrzeug auf. Beide erlitten durch den Unfall leichte Verletzungen und wurden mit dem Rettungsdienst ins Klinikum Kronach verbracht. An den Fahrzeugen, die nicht mehr fahrbereit waren und abgeschleppt werden mussten, entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt 14000 Euro.

 

Unfallflucht

Kronach. Am Mittwochvormittag stellte ein 37jährige ihren Toyota auf dem Parkplatz „Am Krahenberg“ in der Schwedenstraße ab. Als sie zu ihrem Fahrzeug zurück kam, stellte sie einen Kratzer in der Fahrertüre fest. Während ihrer Abwesenheit ist wohl ein unbekanntes Fahrzeug beim Ein -oder Ausparken gegen ihren Toyota gefahren. Es entstand Sachschaden in Höhe von 500 Euro.

 

Streit endet im Krankenhaus

Glosberg. Während eines Streites mit der Freundin ließ sich am Mittwochabend ein 24jähriger während der Fahrt im Pkw vom Beifahrersitz auf die Straße fallen. Trotz der relativ geringen Geschwindigkeit zog sich der Mann eine Kopfplatzwunde zu, die medizinisch versorgt werden musste. Der junge Mann wurde jedoch gegenüber den eingesetzten Kräften der Polizei und des Rettungsdienstes renitent und musste gefesselt werden um die ärztliche Behandlung zu gewährleisten. Da bei der Durchsuchung des Mannes auch noch ein Jointrest aufgefunden wurde, muss er sich wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz verantworten.