Rücknahme der Revison im Fall der Kindstötungen in Wallenfels
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Coburg:
Die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat im Verfahren hinsichtlich der Kindstötungen in Wallenfels im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft Coburg am 15.03.2017 die von der Staatsanwaltschaft geführte Revision hinsichtlich beider Angeklagter zurückgenommen. Eine nochmalige Überprüfung des Urteils unter allen rechtlichen Gesichtspunkten ergab keine Erfolgsaussichten für die eingelegte Revision.
Damit ist das Urteil des Landgerichts Coburg vom 20.07.2016 rechtskräftig.
Die angeklagte Mutter war wegen Totschlages in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Der ebenfalls angeklagte Vater war freigesprochen worden.
Verfasser: Dr. Christian Pfab
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