Weihnachtsaktion 2016 für bedürftige Kronacher Bürger wird durchgeführt
Kronach. Die Stadtverwaltung Kronach teilt mit, dass ab Montag, den 21.11.2016 bis Freitag, den 2.12.2016 Familien und Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren Anträge für eine Zuwendung aus der Weihnachtsaktion 2016 stellen können. Möglich ist dies jeweils zu den üblichen Öffnungszeiten beim Sachgebiet „Familien und Soziales“, Zimmer 5 im Erdgeschoss des Kronacher Rathauses. Nach Prüfung der Bedürftigkeit wird das Ergebnis den Antragstellern schriftlich mitgeteilt. Damit verbunden wird die Information über die Höhe der Unterstützung und den Zeitpunkt der Auszahlung.
Eine Zuwendung beantragen können auch Empfänger von Grundsicherungsleistungen ab dem 60. Lebensjahr, die 2016 keine Leistungen aus der Anny-und-Franz-Niebuhr-Stiftung erhalten.
Die für die Antragstellung notwendigen Unterlagen sind: Einkommensnachweise (z.B. Rente, ALG-II-Bescheid, Unterhalt, Grundsicherung, etc.) und Belege über die regelmäßigen Ausgaben für den Lebensunterhalt, zum Beispiel Wohnungs- und Energiekosten, Belastungen oder Versicherungen.