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Wer hat Interesse am Schöffenamt?

 

Kronach. 2019 beginnt die neue, vierjährige Amtsperiode der Schöffen und Jugendschöffen. Diese ehrenamtlichen Richter werden bei verschiedenen Gerichtsverfahren eingesetzt und haben dort bei der Urteilsfindung das gleiche Stimmrecht wie der anwesende Berufsrichter.

 

Das Landgericht Coburg hat sich an die Kommunen des Landkreises gewandt und darum gebeten, Bürgerinnen und Bürger für das Schöffenamt vorzuschlagen. Alle Kronacherinnen und Kronacher, die Interesse daran haben, als ehrenamtliche Richter tätig zu sein, können sich bis zum 13. April 2018 bei der Stadtverwaltung melden. Im Rathaus (1. Stock, Zi.-Nr. 28) liegen die Bewerbungsformulare auf. Auch auf der städtischen Internetseite www.kronach.de ist das Dokument in der Rubrik „Aktuelles“ und dann „Pressemitteilungen“ unter dem Stichwort „Rathaus & Stadtwerke“ abrufbar.

 

Grundsätzlich dürfen die Bewerber zu Beginn der Amtsperiode nicht jünger als 25 und nicht älter als 69 Jahre sein. Weitere persönliche Voraussetzungen sind die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Hauptwohnsitz in der Kreisstadt oder einem der Kronacher Stadtteile, ein einwandfreier Leumund und geordnete finanzielle Verhältnisse.

 

Die Übernahme des Schöffendienstes ist ein Ehrenamt. Erwartet werden vor allem Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Reife des Urteils, geistige Beweglichkeit und wegen des teilweise anstrengenden Sitzungsdienstes auch körperliche Eignung. Der Kronacher Stadtrat wird vor der Weiterleitung der Vorschlagsliste über die eingegangenen Bewerbungen befinden. Die endgültige Auswahl wird beim Amtsgericht getroffen.

 

Nähere Auskünfte können gerne unter der Rufnummer 09261/97-223 (Hr. Suffa-Blinzler) eingeholt werden.