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Grund- und Gewerbesteuer für das dritte Quartal 2016 werden zur Zahlung fällig

Kronach. Die Stadt Kronach weist darauf hin, dass sowohl die Grundsteuer als auch die Gewerbesteuer für das dritte Quartal dieses Jahres am 15.08.2016 zur Zahlung fällig werden. Es wird deshalb darum gebeten, die jeweilige Steuer unter Angabe der Finanzadresse an die Stadtkasse zu überweisen oder in bar zu den Öffnungszeiten des Rathauses bei der Stadtkasse einzuzahlen, soweit nicht bereits ein Dauerauftrag bei der Bank besteht oder bisher kein SEPA-Mandat erteilt wurde. Der Steuerbetrag und die Finanzadresse können dem letzten Bescheid entnommen werden. Es wird darum gebeten, die Zahlungen rechtzeitig zu veranlassen, um gebührenpflichtige Mahnungen zu vermeiden.