Todesfall

Ein Trauerfall ist eingetreten

Mit einem Trauerfall sind viele organisatorisch und rechtlich notwendigen Schritte verbunden. Die Angehörigen müssen innerhalb weniger Tage zahlreiche Aufgaben erledigen und traurige Pflichten erfüllen. Was im Einzelnen zu tun ist, erfahren Sie hier.

Folgendes sollten Sie direkt nach Eintreten eines Todesfalles erledigen: 

Verabschieden Sie sich vom Verstorbenen. Nutzen Sie die Möglichkeit, im Zusammensein mit dem Verstorbenen noch etwas zu sagen oder zu erzählen, was Ihnen wichtig ist. Vielleicht möchten Sie singen, beten oder den Toten berühren oder umarmen.

Benachrichtigen Sie engste Angehörige und Freunde.

Rufen Sie den Hausarzt oder zuletzt behandelnden Arzt, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Bei Sterbefällen im Krankenhaus oder Pflegeheim wird dies in der Regel von der jeweiligen Institution übernommen. Können Sie den Arzt auch nach mehreren Stunden nicht erreichen, sollten Sie den ärztlichen Notdienst verständigen.

Die bundesweit einheitliche, kostenfreie Nummer für den Bereitschaftsdienst ist die 116 117.

Lassen Sie vom Arzt die Todesbescheinigung (bzw. den Leichenschauschein) ausstellen. Er enthält Todesursache und Todeszeitpunkt und ist für die Sterbeurkunde (Standesamt, s.u.) notwendig. Bei Freitod oder ungeklärtem Unfalltod muss die Polizei informiert werden (übernimmt in der Regel der Arzt).

Falls eine Trauerverfügung oder ein letzter Wille vorhanden ist, handeln Sie dementsprechend. Ein Testament ist nach dem Tod des Erblassers unverzüglich dem zuständigen Nachlassgericht zuzuleiten.

Folgende Institutionen müssen sofort benachrichtigt werden:

  • der Arbeitgeber ist unverzüglich in Kenntnis zu setzen
  • Arbeitsamt / Sozialamt, um Sozialleistungen abzumelden oder zu beantragen
  • Schule / Kindergarten der Kinder

Die Obduktion:

Hat sich der Verstorbene zu Lebzeiten gegen eine freiwillige Obduktion ausgesprochen, haben die Angehörigen kein Recht, gegen den Willen des Verstorbenen zu handeln.

Wenn der verstorbene Mensch eine schriftliche Einwilligung zur Obduktion erteilt hat (z. B. zwecks Körper- oder Organspende), ist den Angehörigen die Entscheidung ebenfalls abgenommen.

Stellen Sie wichtige Unterlagen für die Sterbeurkunde zusammen:

  • Personalausweis des/der Verstorbenen 
  • Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde
  • bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde
  • bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
  • Familienstammbuch

Die vorgenannten Unterlagen sind jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls vorzulegen.

Spätestens am ersten Werktag nach Eintritt des Todes sollte die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausgestellt werden (zuständig ist das Standesamt, in dessen Einzugsgebiet der Todesfall eintrat).

Je nach Familienstand des Verstorbenen müssen zur Antragstellung unterschiedliche Dokumente im Original beim Standesamt eingereicht werden.

Dokumente für ledige Verstorbene

  • Totenschein
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde

Dokumente für verheiratete Verstorbene

  • Totenschein
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch)

Dokumente für verwitwete Verstorbene

  • Totenschein
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch)
  • Sterbeurkunde des Partners

Dokumente für geschiedene Verstorbene

  • Totenschein
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch)
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Kosten für eine Sterbeurkunde

Die Kosten für eine Sterbeurkunde können nach Region variieren, liegen meist zwischen 10 und 15 Euro.

Je eine Urkunde für Rentenversicherungsträger, Krankenkassen, Gerichte und Banken, für die Rentenversicherung(en) und Pensionskassen (Betriebsrente oder Zusatzversicherung) gibt es spezielle Exemplare der Sterbeurkunde).

Nach der Zusammenstellung aller notwendigen Dokumente müssen Bestattung und Trauerfeier geplant werden.

Folgende Aufgaben sind innerhalb der Folgetage nach dem Todesfall zu erledigen: 

  • Halten Sie den Bestattungsvorsorgevertrag bereit (falls vorhanden)
  • Vergleichen Sie Leistungen und Preise von Bestattungsunternehmen
  • Lassen Sie sich beim Gespräch mit Bestattungsunternehmer am besten von einem guten und bedachten Freund oder Angehörigen begleiten, welcher dann auch das Wichtigste notiert und ggf. darauf achtet, dass die Kosten im Rahmen bleiben.
  • Klären Sie unter anderem, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen und wo der Verstorbene aufgebahrt werden soll:
    • Vielleicht haben Sie z. B. das Bedürfnis, den Verstorbenen zu waschen und „schön zu machen“ (zusammen mit einem anderen Angehörigen oder dem Bestatter). Andernfalls beauftragen Sie den Bestatter damit. 
    • Die Aufbahrung des Toten kann zu Hause, in Abschiedsräumen oder einer Totenhalle geschehen. Sie dient den Hinterbliebenen als wichtige Möglichkeit, sich vom Verstorbenen zu verabschieden.
  • Veranlassen Sie die Überführung des/der Verstorbenen in die Totenhalle (üblicherweise spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes). Wenn Sie den Verstorbenen länger als 36 Stunden zu Hause behalten möchten (oder ihn z. B. vom Krankenhaus nach Hause überführen möchten), haben Sie die Möglichkeit, beim örtlichen Ordnungs- und Gesundheitsamt einen Antrag auf die „Aufbewahrung des Toten im Sterbehaus“ zu stellen. Bei Genehmigung kann der Verstorbene bis zur Beerdigung zu Hause bleiben. Für den Transport müssen Sie dann nur einen Bestatter beauftragen.
  • Informieren Sie innerhalb von 48 Stunden die Krankenkasse des Verstorbenen sowie die Lebens- und Unfallversicherungen.
  • Beantragen Sie den Erbschein.

Sonstige Maßnahmen: 

  • Trauerkleidung kaufen
  • Trauerbriefe und Danksagungen bestellen (Ihre AVP hilft Ihnen dabei. Gerne können Sie Ihre Anzeige auch in Ruhe mit Ihrer Familie von zu Hause aus gestalten: https://avpanzeigen.verlagskunde.de
  • Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
  • Wohnung kündigen (Wollen sie den Haushalt selbst auflösen, finden Sie in karitativen Einrichtungen dankbare Abnehmer für brauchbare Dinge aus dem Hausrat. Fast überall gibt es von Wohlfahrtsverbänden oder Diakonie betriebene Kleiderkammern und Sozialkaufhäuser, zum Beispiel die Arbeiterwohlfahrt www.awo.org, den Deutschen Caritas Verband www.caritas.de, oder das Deutsche Rote Kreuz www.drk.de.
  • Telefon und Zeitungen abbestellen
  • Machen Sie einen eventuellen Rentenanspruch bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten geltend. Antragsvordrucke für z.B. eine Witwer- und Witwenrente gibt es zum Download unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
  • Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung
  • Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
  • Abbestellung von Dienstleistungen (Lebensmittel)
  • Versorgung der Haustiere
  • Versorgung der Blumen und Pflanzen
  • Regelung Haus-/Wohnungsschlüssel
  • Umbestellung der Post
  • Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
  • Fälligkeit von Terminzahlungen
  • Regulierung der Heizungsanlage
  • Abstellen von Gas und Wasser
  • Fenster verschließen (Stecker aus Steckdosen entfernen)
  • Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
  • Benachrichtigung der Kunden
  • Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars
  • Einschaltung eines Steuerberaters
  • Beamtenversorgung - Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst

Wie lösche ich den Account des Verstorbenen bei Internet-Netzwerken wie Facebook?

Bei Facebook haben Sie zwei Möglichkeiten, wenn Sie den Nutzer als verstorben melden. Sie können das Konto entfernen lassen oder zum Gedenken aufrecht erhalten.

Wird das Profil zum Gedenken aufrecht erhalten, werden bestimmte sensible Informationen wie Statusmeldungen entfernt und der Zugang zum Profil nur für bestätigte Freunde zugelassen. Zum Schutz der Privatsphäre des Verstorbenen werden die Anmeldeinformationen für das Konto nicht herausgeben. Weitere Details finden Sie unter:

https://www.facebook.com/help/?faq=150486848354038

Auf Antrag enger, berechtigter Familienangehöriger kann das Konto auch vollständig geschlossen (gelöscht) werden. Unter folgender Adresse https://www.facebook.com/help/250563911970368/?helpref=hc_fnav stehen die genauen Informationen.